Bei einem Steinschlag in der Windschutzscheibe reparieren wir diesen. Bei einer Teilkaskoversicherung übernimmt Ihre Versicherung die Kosten – meistens vollständig. Wenn eine Reparatur rechtlich nicht zulässig (im Sichtfeld des Fahrers) oder technisch nicht möglich/sinnvoll ist, tauschen wir die Scheibe fachgerecht aus.